Geschäftsbedingungen.


§1 - Die trnd AG/trnd Deutschland GmbH unterbreitet dem interessierten Auftraggeber ein Angebot in Form eines Projektvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf für das Projekt sowie die zu zahlende Vergütung angegeben werden. Der Interessent erhält den Projektvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe des angebotenen Projektes. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Soweit derAuftraggeber mit dem Auftrag ein Ziel verfolgt, das für die trnd AG/trnd Deutschland GmbH nicht offensichtlich ist, weist ihn diese darauf hin. Der Auftraggeber muss dann schriftlich sein Ziel offen legen.

§2 - Die im Angebot genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle von der trnd AG/trnd Deutschland GmbH im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Projektvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann die trnd AG/trnd Deutschland GmbH ein zusätzliches Honorar in leistungsüblicher Höhe verlangen. Mehrkosten, die von der trnd AG/trnd Deutschland GmbH nicht zu vertreten sind und Mehrkosten, die von der trnd AG/trnd Deutschland GmbH bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann die trnd AG/trnd Deutschland GmbH gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluß bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

§3 - Nach Freigabe von Texten, Informations- und Werbematerial können keine Korrekturen und Änderungswünsche kostenneutral angenommen werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die nach dem Angebot erbrachten kreativen Leistungsteilergebnisse durch die trnd AG/trnd Deutschland GmbH jeweils zweimal verändern zu lassen. Darüber hinaus durch die trnd AG/trnd Deutschland GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers zu erbringende Leistungsveränderungen werden nach dem erforderlichen Zeitaufwand gesondert berechnet. Die trnd AG/trnd Deutschland GmbH weist während der Produktion frühzeitig auf Situationen hin, die zu einer Erweiterung des Mengengerüsts und damit zum Bedarf einer Nachkalkulation führen können. Das kann insbesondere dann passieren, wenn während der Produktion, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, konzeptionelle Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen werden sollen.

§4 - Sind Teile des Werkes abnahmefähig und entspricht die Leistung dem Angebot, fordert die trnd AG/trnd Deutschland GmbH den Auftraggeber schriftlich, per E-Mail oder per Telefax zur Teilabnahme innerhalb angemessener Frist auf. Erklärt sich der Auftraggeber zur Teilabnahme nicht, gilt das (Teil-) Werk nach Ablauf der Abnahmefrist als abgenommen.

§5 - Der Auftraggeber hat die trnd AG/trnd Deutschland GmbH mit allen Informationen zu versehen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Auftraggeber nennt der trnd AG/trnd Deutschland GmbH insbesondere einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie eine Ersatzperson, die zum Treffen eventuell erforderlicher Entscheidungen seitens des Auftraggebers befugt ist.

§6 - Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang des Angebots. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für über das Angebot hinaus gehende Leistungen wird die trnd AG/trnd Deutschland GmbH ein zusätzliches Angebot erstellen.

§7 - Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann die trnd AG/trnd Deutschland GmbH nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.

§8 - Der Auftraggeber erhält Auswertungen der Projekte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

§9 - Der Auftraggeber stellt die trnd AG/trnd Deutschland GmbH von allen Ansprüchen frei, die gegen die trnd AG/trnd Deutschland GmbH geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Auswertungsergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet oder absprachewidrig veröffentlicht hat (z.B. rechtswidrig und / oder falsch mit ihnen wirbt).

§10 - Der trnd AG/trnd Deutschland GmbH verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material - Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. - und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei der trnd AG/trnd Deutschland GmbH. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch keinerlei Vereinbarung oder sonstige einseitige Maßnahme gefährdet werden. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.

§11 - Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Befragung der trnd-Mitglieder sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dabei ist die trnd AG/trnd Deutschland GmbH verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren. Deswegen entstehende Mehrkosten müssen vom Auftraggeber getragen werden.

§12 - Die trnd AG/trnd Deutschland GmbH verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.

§13 - Die trnd AG/trnd Deutschland GmbH ist verpflichtet, sämtliche ihr vom Auftraggeber gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Für den Fall, dass Dritte zur Erfüllung der Aufgaben herangezogen werden, werden diese ebenfalls zu einer vertraulichen Behandlung der Informationen und Unterlagen verpflichtet.

§14 - Gewährleistung und Haftung der trnd AG/trnd Deutschland GmbH richten sich, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften. Will der Auftraggeber bei nicht termingerechter Übermittlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der trnd AG/trnd Deutschland GmbH beruht, Rechte aus der Behauptung geltend machen, die erbrachte Teilleistung habe für ihn kein Interesse mehr, so muss er dieses fehlende Interesse glaubhaft machen. Nicht vorhersehbare, atypische Schäden und Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, sind sowohl bei Verzug als auch bei Schlechterfüllung dem Auftraggeber nicht zu ersetzen, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist. Die trnd AG/trnd Deutschland GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt auch, soweit das Verhalten zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Auftraggeber deshalb vertrauen können muss und nicht auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§15 - Sollte die Lieferung der Untersuchungsberichte / Untersuchungsergebnisse nicht termingerecht erfolgen oder sollte Testmaterial beschädigt werden oder verloren gehen, kann der Auftraggeber der trnd AG/trnd Deutschland GmbH eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die trnd AG/trnd Deutschland GmbH steht nicht für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der Beschädigung von Testmaterial ein, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die a) außerhalb des betrieblichen Bereichs der trnd AG/trnd Deutschland GmbH liegen, insbesondere im Bereich des Auftraggebers und von der trnd AG/trnd Deutschland GmbH nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Eingriffen und bei Arbeitskämpfen; oder b) die zwar innerhalb des betrieblichen Bereichs der trnd AG/trnd Deutschland GmbH liegen, jedoch von dieser nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund höherer Gewalt aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

§16 - Für Produkttests gelten die folgenden Bestimmungen: Der Auftraggeber stellt die trnd AG/trnd Deutschland GmbH von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch einen Fehler des zu testenden Produkts verursacht werden, gegen die trnd AG/trnd Deutschland GmbH oder gegen Mitarbeiter der trnd AG/trnd Deutschland GmbH gestellt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen technischen, chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen Prüfungen / Untersuchungen / Analysen des Testprodukts vor dem Einsatz in Projekten der trnd AG/trnd Deutschland GmbH durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Gewährleistung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung (siehe oben) notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schäden oder sonstige negative Beeinträchtigungen hervorrufen kann. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und / oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen der trnd AG/trnd Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmern weitergegeben werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Sollte für die Nutzung der Produkte eine Bedienungsanleitung o.ä. notwendig sein, so stellt der Auftraggeber auch diese den einzelnen Testern zur Verfügung. Für Gebrauchsgüter hat der Auftraggeber für einen ausreichenden Versicherungsschutz, gegen Verlust und Beschädigung durch die Tester Sorge zu tragen.

§17 - Die direkte Ansprache (insbesondere für weitere Werbezwecke) von trnd-Mitgliedern durch den Auftraggeber ist nur nach expliziter Einwilligung der trnd-Mitglieder möglich.

§18 - Die vereinbarte Vergütung dient zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Projekte. Deswegen ist jeweils ein Drittel der vereinbarten Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung, bei Beginn der Erhebungsarbeit und am letzten Tag der Projektlaufzeit fällig. Der Auftraggeber erhält die Ergebnisse ca. 3 Wochen nach Projektende (durch persönlichen Besuch oder per Datei). Soweit es der Untersuchungsansatz oder die Auftragsumme angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Regelung getroffen werden.

§19 - Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der trnd AG/trnd Deutschland GmbH, sofern auch der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die direkte oder entsprechende Anwendung des UNÜbereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) wird abbedungen.

§20 - Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.